Bei den psychoedukativen Angeboten verhalte er sich jedoch noch ablehnend, was auf eine unzureichende Krankheitsund Störungseinsicht zurückzuführen sei. In Bezug auf die Medikamenten- Compliance zeige sich eine nachweisliche Verbesserung der Zuverlässigkeit (amtliche Akten BVD pag. 625 f.). Aufgrund dieser Ausführungen delegierte die BVD mit Schreiben vom 7. Februar 2018 die Kompetenz zur Bewilligung der Ausgangsstufen A3 und A4 an die Klinik (amtliche Akten BVD pag. 629 f.).