Die durchgeführten Blutabnahmen würden zudem einen therapeutisch wirksamen Medikamentenspiegel nachweisen. Aufgrund der positiven Entwicklungen würde die Klinik einen Antrag für Vollzugslockerungen stellen (amtliche Akten BVD pag. 621). Auch im Antrag auf Ausgangsstufenlockerung A3/A4 wird festgehalten, dass sich der Beschwerdeführer an die getroffenen Abmachungen halte und sich jeweils pünktlich zu allen Terminen einfinde. Bei den psychoedukativen Angeboten verhalte er sich jedoch noch ablehnend, was auf eine unzureichende Krankheitsund Störungseinsicht zurückzuführen sei.