noch keine echte Krankheitseinsicht und Therapiemotivation etablieren liess. In der ärztlichen Stellungnahme vom 18. September 2017 wird beschrieben, dass der Beschwerdeführer zwar überwiegend regelmässig an den Einzelpsychotherapien teilnehme, in den anderen Therapien jedoch nur sehr unregelmässig erscheine. Er weise häufig unentschuldigte Absenzen auf. Der Beschwerdeführer zeige weder ein Krankheitsbewusstsein noch eine grundsätzliche Behandlungs- oder Veränderungsbereitschaft.