Ein Behandlungsplan wurde am 1. Juni 2017 und nun zuletzt am 16. November 2017 erstellt (amtliche Akten BVD pag. 593 f.). Schliesslich hat die Vollzugsinstitution – auf Veranlassung der Vorinstanz, welche die Beschwerde in diesem Punkt gutgeheissen hat, und der Vollzugsbehörde – einen ausführlichen Behandlungs- bzw. Vollzugsplan erstellt, welcher detailliertere Angaben über die Behandlung enthält (pag. amtliche Akten BVD pag. 631 ff.). Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich der Beschwerdeführer seit rund einem Jahr in angemessener Behandlung, wobei es sich hierbei um einen relativ kurzen Zeitraum handelt. Von den behandelnden Ärzten wird bestätigt, dass sich beim Beschwerdeführer bis anhin