Mit Blick auf die erstmalige Höchstdauer der Massnahme von fünf Jahren, der schweren Anlasstaten sowie der bestehenden hohen Rückfallgefahr ohne hinreichende Stabilisierung durch Medikamente erweise sich die Weiterführung der Massnahme als verhältnismässig. Eine Verlegung in eine andere Einrichtung sei weder notwendig noch angezeigt, da es sich bei der Klinik Königsfelden um eine geeignete Einrichtung handle. Dass der Beschwerdeführer dort keine Berufslehre absolvieren könne, sei nicht entscheidend. Aufgrund seines jetzigen Gesundheitszustandes stelle dies ohnehin keine Option dar.