Es sei jedoch zu berücksichtigen, dass er vehement die Einnahme seiner Medikamente und die genügende Berücksichtigung seiner Diabetes verweigert habe und deshalb in diesem Zustand nicht tragbar gewesen sei und nicht in eine geeignete Einrichtung habe verlegt werden können. Die fehlende Krankheitseinsicht und Therapiemotivation habe denn auch schon vor seinen Aufenthalten in den Regionalgefängnissen bestanden und sei nicht auf diese Unterbringung zurückzuführen (pag. 35 ff.).