Diesen und auch der Einzelpsychotherapie sei er jedoch wiederholt unentschuldigt ferngeblieben. Zusätzliche Absenzen würden darauf beruhen, dass er vergesse, seinen Blutzuckerspiegel zu kontrollieren. Das unmotivierte und stark desorganisierte Verhalten sei als charakteristisches Merkmal seiner Krankheit zu werten. Die Ambivalenz des Beschwerdeführers zeige sich auch im Beschwerdeverfahren. Einerseits beantrage er die Aufhebung der Massnahme, andererseits verlange er eine Versetzung und die Möglichkeit, eine Berufslehre absolvieren zu können, um eine Therapiemotivation bewirken zu können.