Wäre dem so, hätte ohnehin vorderhand eine Anpassung des Behandlungssettings zu erfolgen. Zwar sei aus dem eingeholten Behandlungsplan nicht ersichtlich, wie viele Sitzungen angeboten würden und welche Sitzungen warum ausgefallen seien. Dies sei jedoch gar nicht nötig, zumal nicht bestritten sei, dass es gelegentlich zu Terminverschiebungen gekommen sei, welche der Beschwerdeführer nur schwer habe akzeptieren können. Dem Beschwerdeführer würden jedoch Psycho-, Ergo-, Arbeits-, Bewegungs- und Sporttherapien angeboten. Diesen und auch der Einzelpsychotherapie sei er jedoch wiederholt unentschuldigt ferngeblieben.