Die Massnahme sei gescheitert. Es bestehe keine Aussicht auf Erfolg, da nicht, wie vom Bundesgericht gefordert, innerhalb von fünf Jahren eine deutliche Verringerung der Gefahr weiterer Straftaten erreicht werden könne. Weiter führt der Beschwerdeführer aus, dass die Klinik sämtliche Behandlungsverlaufsgespräche offen zu legen habe, damit ersichtlich werde, welche Therapieintensität angeboten werde. Schliesslich müsse sich auch die Dosierung der Medikation aus den Akten ergeben. Er leide aufgrund der massiv überdosierten Medikamente an schweren Nebenwirkungen, welche ihm die Teilnahme am Sportprogramm verunmöglichen würden (pag. 9 ff.).