Zusammengefasst ist festzuhalten, dass sowohl die Gutachterin als auch die behandelnden Ärzte der spezialisierten Einrichtungen Station Etoine und Königsfelden die Diagnose der Schizophrenie teilen und keine Umstände oder Symptome beim Beschwerdeführer ersichtlich sind, welche an dieser übereinstimmenden Diagnose zweifeln lassen würden. Der Beweisantrag des Beschwerdeführers auf Neubegutachtung ist daher abzuweisen.