Jedoch bestätigte auch Dr. med. E.________ die getroffene Diagnose und hält explizit fest, dass eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis bestehe, am ehesten eine paranoide Unterform (amtliche Akten BVD pag. 476). Zu keinem Zeitpunkt hat ein Arzt oder Gutachter den Verdacht geäussert, dass der Beschwerdeführer – wie von ihm vorgebracht – die Delikte lediglich aufgrund einer mit seiner Diabetes zusammenhängenden Unterzuckerung begangen habe.