Einzig Dr. D.________, Psychiater des Regionalgefängnisses Thun, habe den Verdacht geäussert, dass die Diagnose der Schizophrenie möglicherweise nicht stimme und der Beschwerdeführer an Manien leiden könnte, weswegen ihm Blut abzunehmen sei. Die Station Etoine habe jedoch die gestellten Diagnosen bestätigt und weitergehende Untersuchungen nicht als nötig erachtet. Die informelle Äusserung bzw. Vermutung des Psychiaters in Thun lasse nicht an der gefestigten Diagnose zweifeln.