17. Die Vorinstanz hat den Beweisantrag des Beschwerdeführers, er sei erneut psychiatrisch zu begutachten, abgewiesen. Zur Begründung bringt sie vor, es könne auf die vorhandenen psychiatrischen Gutachten vom 4. August 2014 und 5. Oktober 2015, welche vollständig, schlüssig und nachvollziehbar seien, abgestellt werden. Sowohl im Austrittsbericht der Station Etoine vom 10. Juli 2017 als auch im Therapieverlaufsbericht der Klinik Königsfelden würde die Diagnose der paranoiden Schizophrenie durch die behandelnden Ärzte bestätigt. Die Verantwortlichen der Klinik würden daher von einer erneuten Begutachtung abraten. Einzig Dr. D.___