Auf das mehrere Jahre alte Gutachten könne nicht abgestellt werden, da es offenkundig falsch sei. Während der Behandlung im Regionalgefängnis sei die Frage nach einer organisch-psychotischen Erkrankung aufgeworfen worden, weswegen die Möglichkeit einer solchen Erkrankung, einer schizo-affektiven Erkrankung oder einer Autismusspektrumsstörung abgeklärt werden sollte. Es bestehe 4 zudem ein problematischer Zusammenhang zwischen dem Blutzucker-Problem und der noch nicht hinreichend abgeklärten Diagnostik (pag. 15 ff.).