4. Am 11. Januar 2018 erhob der Beschwerdeführer, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 11. Dezember 2017 und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.): 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid vom 11. Dezember 2017 der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern aufzuheben. 2. Es sei die stationäre therapeutische Massnahme aufzuheben. 3. Es sei ein neues psychiatrisches Gutachten anzufertigen.