2 5. Die Beschwerde wurde fristgerecht eingereicht (Art. 81 Abs. 1 VRPG). Der Beschwerdeführer hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen, ist vom angefochtenen Entscheid direkt betroffen und als unterliegende Partei zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 79 VRPG).