3. Dagegen erhebt der Beschwerdeführer Beschwerde bei den Strafkammern des Obergerichts. Er beantragt: 1. Es sei auf unbestimmte Zeit der Strafantritt zu verschieben. 2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Es sei eventualiter die Sache an die Vorinstanz zur neuen Entscheidung zurückzuweisen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegner. II.