Eine vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht mit Beschluss vom 24. November 2017 ab, soweit es darauf eintrat. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Strafsachen, welche das Bundesgericht mit Urteil vom 29. Januar 2018 abwies, soweit darauf einzutreten war.