18 schuldigte oberinstanzlich nur teilweise bzw. erwirkt ein günstigeres Urteil, weil die ihm auferlegte Strafe um die Hälfte reduziert wird. Er hat mithin als teilweise obsiegend zu gelten. Die Kammer erachtete einen Verteilschlüssel von 3/4, ausmachend CHF 1‘500.00, zu Lasten des Beschuldigten und 1/4, ausmachend CHF 500.00, zu Lasten des Kantons Bern als angemessen.