Vorstrafen: 2-3 Verkehrsübertretungen, ohne FiaZ» eine Busse ab CHF 600.00 vor (VBRS-Richtlinien S. 16, Stand 1.7.2015). Der vorliegende Sachverhalt ist nicht gänzlich mit dem Referenzsachverhalt vergleichbar. Der Beschuldigte missachtete das Verbot, unter Alkoholeinfluss zu fahren. Für ihn als Neulenker galt eine Nulltoleranz. Er wies eine Atemalkoholkonzentration von 0.37‰, mithin unter 0.5‰ auf. Erschwerend wirkt sich aus, dass der Beschuldigte vier weitere Personen im Auto mitführte. Insgesamt ist das Verschulden des Beschuldigten aber noch als leicht zu bezeichnen.