11. Missachtung des Verbots, unter Alkoholeinfluss zu fahren (Art. 91 Abs. 1 Bst. b SVG) 11.1 Theoretische Ausführungen Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zu Art. 91 Abs. 1 Bst. b SVG kann vollumfänglich auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 109 ff., S. 24 ff. der Urteilsbegründung). 11.2 Würdigung durch die Kammer Gestützt auf das Beweisergebnis fuhr der Beschuldigte am 17.4.2016 mit dem Audi A4 BE ________ (Kategorie B) ab der Autobahnausfahrt Thun-Nord R bis zum