Dabei hätte der Boden auch bei der Version des Beschuldigten, wonach sie bereits ca. 10-15 Minuten auf dem Parkplatz gewesen seien, als die Polizei eingetroffen sei, bereits nass gewesen sein müssen, zumal es um 04.15 Uhr zu regnen begonnen hat. Allerdings ist wie bereits ausgeführt ausgeschlossen, dass sich der Beschuldigte und seine Freunde bereits 10-15 Minuten auf dem Parkplatz aufgehalten haben. G.________ verzichtete in seiner Einvernahme auf Spekulationen und gab offen zu, wenn er gewisse Dinge nicht gesehen hat. So gab er an, nicht gesehen zu haben, ob der Schlüssel abgezogen gewesen sei (pag. 55, Z. 11 f.) und ob der Beschuldigte gefahren sei (pag. 55, Z. 17).