Es ist absurd anzunehmen, die Polizisten hätten 10-15 Minuten gebraucht, um diese kurze Strecke zurückzulegen. Das fragliche Gelände ist relativ übersichtlich und die Parkplätze der H.________AG schnell zu sehen. Wären der Beschuldigte und C.________ ausgestiegen, als sich D.________ übergeben habe, wäre dies durch die Polizisten wohl leicht erkennbar gewesen. Der Personenwagen fiel den Polizisten nach Angaben im Polizeirapport ferner erst um ca. 04.35 Uhr bei der Autobahnausfahrt auf (pag. 1). Bereits um 04.40 Uhr wurde der erste Atemalkoholtest beim Beschuldigten durchgeführt (pag. 5). Ein Zeitablauf auf dem Parkplatz von 10-15 Minuten ist damit nicht möglich.