13 ten Örtlichkeiten fällt auf, dass die Strecke zwischen Thun- und Zelgstrasse ca. 107 Meter beträgt. Die Polizisten konnten dem Personenwagen folgen und sahen, wie dieser links in die Zelgstrasse einbog. Folglich konnten sie nicht mehr als ca. 107 Meter hinter dem Personenwagen gefahren sein. Von der Abzweigung bis zur ersten Einmündung in das Areal der H.________AG beträgt die Distanz ca. 80 Meter und bis zur zweiten Einmündung ca. 115 Meter.