_ bezüglich des abgezogenen Schlüssels die exakt gleiche Begründung und Wortwahl wie der Beschuldigte. Auch C.________ führte aus, er habe den Schlüssel abgezogen, damit der Beschuldigte «nicht auf dumme Gedanken» komme (pag. 66, Z. 27 f.). Im Übrigen ist erstaunlich, dass sich keiner der Autoinsassen daran erinnern will, ob bzw. wer eine Baseballmütze getragen hat (E.________: Ob jemand einen Hut getragen habe, wisse sie nicht, pag. 64, Z. 30 f.; F.________: Es hätten glaublich sowohl der Beschuldigte als auch C.________ eine Mütze getragen, pag. 68, Z. 36 f.; C.________: Er wisse nicht, ob er einen Hut getragen habe, pag.