66, Z. 37 f.). Zum Schluss führte er aus, «es sind definitiv 10-15 Minuten gewesen, seit wir angehalten haben, sich der Bruder hat übergeben müssen, wir Sitz gewechselt haben und dann eingeschlafen sind, bis die Polizei gekommen ist» (pag. 67, Z. 8 ff.). Diese unterschiedlichen Angaben überzeugen nicht. Insbesondere die Erstaussage von «kurz darauf» ist nicht mit einer Zeitdauer von 10-15 Minuten vereinbar. Ferner erstaunt die letzte «definitive» Angabe, obwohl C.________ zuvor diverse andere Zeitangaben machte. Nicht nachvollziehbar ist sodann die Aussage von C.________, er habe noch etwas schlafen wollen, daher sei er auf den Beifahrersitz gesessen (pag. 66, Z.22 f.).