Die Scheibe vorne sei jedoch komplett angelaufen gewesen (pag. 63, Z. 15 ff.). Die Polizisten hätten ihre Füsse kontrolliert. Diese seien allerdings nicht trocken gewesen, sondern nass – auch die Bodenmatte sei komplett durchnässt gewesen (pag. 62, Z. 3 ff.). Diese Aussagen sind nicht glaubhaft. Auch bei getönten Scheiben ist das Anlaufen – zumindest von innen – durchaus erkennbar. Zudem erstaunt, warum sich der Beschuldigte genau an die angelaufenen Scheiben und die nassen Füsse erinnern, jedoch nicht mehr wissen will, ob er oder C.________ an diesem Abend eine Baseballmütze getragen hat (pag. 63, Z. 28 ff.).