Des Weiteren ist erfahrungsgemäss die Schätzung von Zeit im Schlaf kaum möglich. Die Angabe des Beschuldigten (die im Übrigen exakt von seinen Begleitern übernommen wurden, vgl. nachfolgende Ausführungen), es habe 10-15 Minuten gedauert, bis die Polizei gekommen sei, ist damit nicht überzeugend.