Ob er beim Aufwachen Adrenalin ausgeschüttet hat, kann offen gelassen werden. Es erstaunt dessen ungeachtet, dass der Beschuldigte, obwohl er geschlafen haben will, wahrgenommen hat, dass die Polizisten exakt drei Mal gegen die Scheibe geklopft haben. Ferner behauptete C.________, er habe den Beschuldigten geweckt, als die Polizei an die Scheibe geklopft habe (pag. 67, Z. 4 ff.). Folglich liegen diesbezüglich sich widersprechende Aussagen vor. Des Weiteren ist erfahrungsgemäss die Schätzung von Zeit im Schlaf kaum möglich.