Vielmehr habe er an diesem Abend trinken wollen, weshalb er sein Auto bei C.________ abgestellt habe. Hätte er mit Alkohol fahren wollen, hätte er gleich sein Auto nehmen können (pag. 63, Z. 24 ff.). Dann ist aber nicht verständlich, warum man ihn durch das Abziehen des Schlüssels vom Fahren hätte abhalten müssen. Zudem sind die Aussagen des Beschuldigten, er habe die ersten beiden Schläge gegen die Scheibe nicht mitbekommen, erst beim dritten sei er wach gewesen, nicht plausibel. Ob er beim Aufwachen Adrenalin ausgeschüttet hat, kann offen gelassen werden.