Sein Bruder sei hinten links oder rechts gesessen. Als er sich übergeben habe, hätten sie gleich angehalten und seien sofort ausgestiegen (pag. 62, Z. 25 ff.). Sein Bruder habe sich gleich neben dem Auto übergeben (pag. 62, Z. 33 f.). Er habe seinem Bruder geholfen, als er sich übergeben habe (pag. 61, Z. 32 f.; pag. 62, Z. 30 ff.). Der Beschuldigte bestätigte in seiner Einsprache gegen den Strafbefehl, sein Bruder D.________