_, F.________ sowie D.________ auf dem Rücksitz. Die mit dem Beschuldigten um 04.40 und 04.45 Uhr vollzogenen Atemalkoholproben ergaben einen Wert von 0.37‰. Der Beschuldigte besass zum Tatzeitpunkt einen Führerausweis auf Probe. Bestritten ist demgegenüber, wie lange die Polizisten G.________ und I.________ den Personenwagen aus den Augen verloren hatten und ob der Beschuldigte der Fahrer des fraglichen Personenwagens war.