7 8. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass die Polizisten G.________ und I.________ am 17.4.2016 in einem zivilen Auto eine Verkehrskontrolle durchführten und sie sich entschieden, dem Personenwagen Audi A4 mit der Kontrollschildnummer BE ________ (Fahrzeughalter: C.________) zu folgen. Beim Vorbeifahren konnten die Polizisten G.________ und I.________ zwei männliche Personen erkennen, wobei der Beifahrer eine Baseballmütze auf dem Kopf trug.