_ sei nie befragt worden, ob er Erbrochenes gesehen oder gerochen habe. Weiter sei den Polizisten der alkoholisierte Zustand der restlichen Autoinsassen nicht aufgefallen – sie hätten behauptet, die Mitfahrer hätten wach gewirkt. Es sei eine Fehlinterpretation der Vorinstanz, der Beschuldigte sei wach gewesen, weil er gegenüber G.________ eine Spontanaussage gemacht habe. Wenn man aus dem Halbschlaf durch ein Klopfen an die Fensterscheibe geweckt werde, stosse der Körper Adrenalin aus, was zu einem sofortigen Wachzustand führe (pag. 148). Der Beschuldigte sei aus Spass auf den Fahrersitz gesessen, wogegen C.________ auf dem Beifahrersitz habe schlafen wollen, weil es dort bequemer