6 nasse Fussmatte, der noch warme Motor sowie die nassen Reifen erklären (pag. 149). Die Aussage des Beschuldigten, D.________ habe sich «gleich neben dem Auto» übergeben, würde jener von C.________, D.________ habe «neben dem Auto, also nicht in unmittelbarer Nähe» erbrechen müssen, nicht widersprechen. D.________ sei rechts im Auto gesessen und ausgestiegen. Die Polizei habe an die linke Fahrertüre geklopft. Von dieser Seite habe die Polizei alle Untersuchungen vorgenommen. Polizist G.________ sei nie befragt worden, ob er Erbrochenes gesehen oder gerochen habe.