7. Ausführungen der Verteidigung Rechtsanwältin B.________ bringt nach einer Zusammenfassung der Aussagen der involvierten Personen vor, die Vorinstanz habe die Zeugenaussagen zu wenig gewichtet. Die Aussage von C.________, es habe 6-7 Minuten gedauert, bis die Polizei eingetroffen sei, nachdem D.________ erbrochen habe, stehe nicht im Widerspruch zur Aussage des Beschuldigten, es habe 10 Minuten gedauert. Zeitliche Verhältnisse würden je nach Person und Lebenssituation anders wahrgenommen. Diese Aussagen würden auch nicht im Widerspruch zu den Aussagen der Zeugen E.________ und F.________ stehen.