Das Urteil des Regionalgerichts Oberland erfolgte am 11.7.2016 (pag. 76 ff.). Fast zwei Jahre später, am 1.5.2018 wurde die schriftliche Urteilsbegründung erstellt (pag. 86 ff.). Aus den Akten ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Vorinstanz im vorliegenden, nicht komplexen Strafverfahren für die Erstellung der schriftlichen Urteilsbegründung fast zwei Jahre benötigte. Dem Beschuldigten kann diese Verzö-