3 4. Antrag auf Einstellung des Verfahrens – Verletzung des Beschleunigungsgebots Rechtsanwältin B.________ beantragt die Einstellung des Verfahrens. Zur Begründung führt sie aus, das Regionalgericht Oberland habe knapp zwei Jahre benötigt, um die Urteilsbegründung zu erstellen. Nach Art. 84 Abs. 4 StPO müsse das Gericht die Urteilsbegründung jedoch innert 60 Tagen, ausnahmsweise innert 90 Tagen zustellen. Durch die Dauer von knapp zwei Jahren sei die Frist zur Urteilsbegründung unverhältnismässig lange überzogen worden.