Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'080.00. […] 2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 11.7.2016 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 14.7.2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 81). Mit Berufungserklärung vom 18.5.2018 erklärte Rechtsanwältin B.________ die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil vom 11.7.2016. Sie be-