109 StGB in drei Jahren verjährt. Konkret wäre die Verfolgungsverjährung für die Übertretungen – ohne die verjährungsunterbrechende Wirkung des erstinstanzlichen Urteils vom 22. Juli 2016 – bereits am 1. April 2018 eingetreten (vgl. dazu auch die zutreffenden Ausführungen von Rechtsanwalt B.________ in der Berufungserklärung vom 21. Mai 2018, pag.