teilsbegründung sei versehentlich vergessen gegangen, wofür sie sich in aller Form entschuldige (pag. 117). Nach Auffassung der Kammer ist eine derart massive Verzögerung für einen Beschuldigten schlicht unzumutbar. Entsprechend bejaht die Kammer eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und reduziert infolgedessen die auszusprechende Übertretungsbusse um die Hälfte auf CHF 1‘000.00.