, N 24 zu Art. 48). Das Strafbefehlsverfahren gegen den Beschuldigten dauerte von der polizeilichen Rapportierung am 16. Oktober 2015 bis zum Erlass des Strafbefehls vom 7. März 2016 knapp fünf Monate. Auch nach erfolgter Einsprache gegen den Strafbefehl vergingen bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung und Urteilsfällung vom 22. Juli 2016 lediglich rund vier Monate.