22. Reduktion zufolge Verletzung des Beschleunigungsgebots Rechtsanwalt B.________ beantragt namens und auftrags des Beschuldigten die Feststellung, dass das erstinstanzliche Urteil gegen den Anspruch auf ein Urteil in angemessener Frist gemäss Art. 6 Abs. 1 EMRK verstosse (pag. 127, pag. 175 f.). Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK).