a ARV 1 hat der Führer auf dem Einlageblatt vor dem Einlegen des Einlageblattes folgende Angaben einzutragen: Seinen Namen und Vornamen sowie die Kontrollschildnummer des benutzten Fahrzeugs (Ziff. 1) und den Kilometerstand vor Beginn der Fahrt (Ziff. 2). Bst. b derselben Bestimmung hält zudem fest, dass der Führer vor dem Einlegen und nach Herausnahme des Einlageblattes das Datum und den Ort einzutragen hat. Schliesslich sieht Bst. c von Art. 14a Abs. 1 ARV 1 vor, dass nach Herausnahme des Blattes nach der letzten Fahrt des Tages der neue Kilometerstand und das Total der gefahrenen Kilometer eingetragen werden.