Es ist erstellt, dass der Beschuldigte in der Zeit vom 1. März 2015 bis am 31. März 2015 den Fahrtschreiber 14 Mal nicht richtig bediente, indem er berufsmässige Fahrten mit auf «Pause» gestelltem Fahrtschreiber ausführte. 12.2.3 Vorwurf der unvollständigen Beschriftung von Diagrammscheiben sowie Vorwurf der Vornahme von wahrheitswidrigen Eintragungen auf Diagrammschreiben i.V.m. dem Nichtinbetriebhalten des Fahrtschreibers Auch in Bezug auf diese beiden Vorwürfe fasste die Vorinstanz die sich darauf beziehenden Aussagen des Beschuldigten, die Ausführungen von seiner Verteidi-