9 als er «Privat» auf die Diagrammscheiben geschrieben habe, unbehelflich sind (vgl. pag. 105 f., S. 15 f. Urteilsbegründung); einerseits handelt es sich dabei um eine Doppelbeschriftung, zumal der dünne Linienverlauf auf der Diagrammscheibe bei auf «Privat» gestelltem Fahrtschreiber bereits angibt, dass es sich um eine private Fahrt handelt. Andererseits ergibt der Vergleich der Diagrammscheiben (pag. 5) mit den massgeblichen Fahrtenkontrollblättern (vgl. pag.