12. Beweiswürdigung 12.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung korrekt wieder gegeben, darauf kann verwiesen werden (vgl. pag. 94 ff., S. 4 ff. Urteilsbegründung). 12.2 Konkrete Würdigung 12.2.1 Allgemeine Aussagewürdigung Die Vorinstanz unterzog zunächst die Aussagen des Beschuldigten einer allgemeinen Würdigung, wobei sie festhielt, der Beschuldigte habe während der Einvernahme in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung teilweise einen ungehaltenen Eindruck hinterlassen.