Lenkzeiten und den wöchentlichen Ruhetag nicht geführt. 7 11.2 Bestrittener Sachverhalt Die Vorinstanz hat richtig erkannt, dass der Beschuldigte mit Ausnahme des Vorwurfs des mehrmaligen Verwendens der Diagrammscheibe sämtliche Vorwürfe gemäss Strafbefehl bestreitet (vgl. pag. 104, S. 14 Urteilsbegründung).