b Muttersprache der Referentin oder des Referenten je nach Verfahrenssprache, c Mitwirkung von Mitgliedern beiderlei Geschlechts je nach Natur der Streitsache, d spezifische Fachkenntnisse in einem bestimmten Fachbereich, e Abwesenheiten wie Krankheit, Ferien, etc. 4 Konnexe Fälle werden in der Regel vom gleichen Spruchkörper beurteilt.»