2) [recte: 3)] Eventualiter sei unter Aufhebung des Urteils PEN 16 200 des Regionalgerichts Oberland, Gerichtspräsidentin D.________, vom 22. Juli 2016, Dispositiv I.1 und 2 dahingehend abzuändern, dass ‹A.________ wird vom Vorwurf der Übertretungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung, angeblich mehrfach begangen am 01.03.2015 bis 31.03.2015 in C.________ (Ort), E.________ (Adresse), von Schuld und Strafe freigesprochen, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.____